FAQ
Allgemeines zum Förderprogramm
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Kleinere Vorhaben fördern wir mit 1.500 Euro. Habt ihr Größeres vor, könnt ihr je nach Projektintensität eine Förderung in Höhe von bis zu 10.000 Euro pro Projektjahr erhalten. Auf eine Laufzeit von 24 Monaten sind das bis zu 20.000 Euro für eurer Projekt.
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Nein, 4Generation fördert keine Vorhaben, die vor der Antragstellung begonnen wurden.
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Die Servicestelle von 4Generation in Hannover steht euch für Fragen und Hilfestellungen jederzeit zur Verfügung. Ihr erreicht diese über das Kontaktformular hier auf der Homepage oder direkt unter info@4generation.de bzw. Tel. 0511/51945125. Wenn ihr zu einem Jugendverband in Niedersachsen gehört, kann euch auch bestimmt euer Jugendverband bei der Antragstellung unterstützen!
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Förderanträge können durch alle örtlichen und kreisweiten Jugendgruppen gestellt werden, die zu einem landesweit tätigen Jugendverband gehören oder von Jugendinitiativen, die vor Ort eigenständig Jugendarbeit machen. Außerdem können Jugendringe und vergleichbare Zusammenschlüsse Anträge stellen.
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4Generation ist ein Förderprogramm des Landes Niedersachsen, mit dem vor allem freiwillig arbeitende Jugendgruppen finanziell unterstützt werden sollten, um neue und innovative Projekte auszuprobieren.
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Damit ein Projekt gefördert werden kann, musse es sich um etwas Neues handeln. Es darf für dieses Projekt in der Vergangenheit keine anderen Fördermittel gegeben haben. Auch dürfen für das Projekt noch keine Verträge abgeschlossen oder Sachen angeschafft sein. Auch reine Renovierungs- oder Bauarbeitsprojekte, z.B. der Bau einer Half-Pipe oder die Renovierung des Jugendraums, können nicht durch 4Generation gefördert werden.
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Anträge können ab April 2021 monatlich gestellt werden. Sie können dann frühestens zum 01. des Folgemonats starten. Die Projekte haben eine Laufzeit von 3 bis 24 Monate und können einmalig verlängert werden. Letzte Antragsfrist wird daher wohl der der 01.09.2025 sein.
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Projekte können in drei Themenbereichen gefördert werden: „Beteiligung”, „Vielfalt” und „Engagement & Experimentelles” – was sich genau hinter den drei Bereichen verbirgt erklären wir auf www.4generation.de/foerderprogramm/foerderbereiche.html
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Voraussetzungen für einen Zuschuss im Rahmen von 4Generation sind die Laufzeiten der Projekte von mindestens 3 bis höchstens 24 Monaten sowie der Nachweis ihrer Neuartigkeit. Darüber hinaus sollte mindestens eine Person in der Gruppe / dem Verband eine gültige Juleica besitzen (Kann im Laufe der Projektzeit auch nachgeholt werden) und kleinere Projekte sollten ausschließlich von ehrenamtlich tätigen jungen Menschen vorbereitet und durchgeführt werden. Insbesondere Projekte mit einer Laufzeit von über einem Jahr sollten sich mit anderen Projekten, Verbänden und Initiativen in der jeweiligen Region vernetzen und dies bereits im Antrag kenntlich machen. Projekte mit einer Förderung von mehr als 5 000 EUR sollen eine übergreifende sowie koordinierende Funktion für andere Projekte übernehmen.
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Den Verwendungsnachweis zur Nutzung des Zuschusses müssen alle Projekte bis spätestens 2 Monate nach Abschluss des Projektes der Servicestelle vorlegen. Projekte mit einer Laufzeit über 12 Monaten müssen zusätzlich für die ersten 12 Monate einen Zwischenbericht einreichen. Dieser ist ebenfalls innerhalb von 2 Monaten vorzulegen. Verwendungsnachweis und Zwischenbericht werden im Projektbüro vorgenommen. Hier gibt es einen Leitfaden zur Erstellung und die entsprechenden Formulare.
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Bewilligten Projekten wird durch die Servicestelle das Online-Projektbüro zur Verfügung gestellt. Es dient der Dokumentation, Abrechnung, Vernetzung und Außendarstellung und wird von euch den Antragsstellenden geführt. Hier werden auch die Fördermittel abgerufen und der Verwendungsnachweis erstellt.
Antrag
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Das Entscheidungsgremium von 4Generation trifft sich einmal im Monat und entscheidet über die Förderung der Anträge, die die die Servicestelle an das Gremium weitergeleitet hat. Weitergeleitet werden die Anträge, die sowohl den formellen Fördervoraussetzungen entsprechen als auch inhaltlich überzeugen.
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Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einreichen der Anträge ab und kann daher nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden. Die Antragsfrist ist immer zum 1. des Monats. Jeweils ein Monat später kann das Projekt (nach der Bewilligung) starten.
Im Durchschnitt könnt ihr mit einer Bearbeitungszeit von zwei bis 4 Wochen rechnen.
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Nachdem der Antrag gestellt ist, wird er in der Programmstelle durchgelesen und geprüft ob alle Angaben vollständig und vor allem auch verständlich sind. Sind noch Fragen vorhanden oder reichten die Angaben nicht, dann setzt sich die Servicestelle mit euch in Verbindung. Im Anschluss entschied einmal im Monat ein Gremium über die Anträge. Danach gibt es dann eine Mitteilung, ob euer Projektantrag bewilligt oder abgelehnt worden ist.
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Den Antrag könnt ihr nur online unter www.4generation.de stellen. Dort musstet ihr euch anmelden und könnt dann euren Antrag stellen. Anhand von Fragen zu eurer Person, eurer Projektgruppe, zu eurem Projekt und zum Finanzplan werdet ihr durch den Antrag geleitet. Die Servicestelle kann den Antrag erst ab dem Moment sehen, wenn alle Felder komplett ausgefüllt und er am Ende abgeschickt wird.
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Die Jugendleiter*in-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit. Sie ist eine Legitimation und dient als Qualifikationsnachweis der Inhaber*innen.
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Ihr müsst euch auf dieser Homepage registrieren, damit ihr einen Login-Zugang erhaltet. Mit dem könnt ihr jederzeit auf euer Konto zugreifen und eure Anträge verwalten. Ihr könnt einen oder mehrere Anträge stellen oder wenn notwendig auch nochmal bearbeiten, wenn z.B. eine Information von der Servicestelle an euch gegeben wird.
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Ihr dürft erst mit eurem Projekt beginnen, wenn ihr die Bewilligung erhalten habt. Für die Prüfung der Anträge und die Bewilligung haben wir in der Servicestelle nach dem Ende der Antragsfrist ca. 4 Wochen Zeit.
Das bedeutet, dass ihr frühestens zum 1. des Folgemonats (also dem Monat, der auf eure Antragsfrist folgt) mit dem Projekt beginnen könnt. -
Ihr habt nach dem Abschicken des Antrages festgestellt, dass ihr an einigen Stellen noch Ergänzungen vornehmen wollt oder hier auch etwas falsch eingetragen habt. Kein Problem, meldet euch einfach in der Programmstelle, die kann euch den Antrag nochmal zum Bearbeiten freischalten.
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Voraussetzungen für einen Zuschuss im Rahmen von 4Generation sind die Laufzeiten der Projekte von mindestens 3 bis höchstens 24 Monaten sowie der Nachweis ihrer Neuartigkeit. Darüber hinaus sollte mindestens eine Person in der Gruppe / dem Verband eine gültige Juleica besitzen (Kann im Laufe der Projektzeit auch nachgeholt werden) und kleinere Projekte sollten ausschließlich von ehrenamtlich tätigen jungen Menschen vorbereitet und durchgeführt werden. Insbesondere Projekte mit einer Laufzeit von über einem Jahr sollten sich mit anderen Projekten, Verbänden und Initiativen in der jeweiligen Region vernetzen und dies bereits im Antrag kenntlich machen. Projekte mit einer Förderung von mehr als 5 000 EUR sollen eine übergreifende sowie koordinierende Funktion für andere Projekte übernehmen.
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Den Verwendungsnachweis zur Nutzung des Zuschusses müssen alle Projekte bis spätestens 2 Monate nach Abschluss des Projektes der Servicestelle vorlegen. Projekte mit einer Laufzeit über 12 Monaten müssen zusätzlich für die ersten 12 Monate einen Zwischenbericht einreichen. Dieser ist ebenfalls innerhalb von 2 Monaten vorzulegen. Verwendungsnachweis und Zwischenbericht werden im Projektbüro vorgenommen. Hier gibt es einen Leitfaden zur Erstellung und die entsprechenden Formulare.
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Bewilligten Projekten wird durch die Servicestelle das Online-Projektbüro zur Verfügung gestellt. Es dient der Dokumentation, Abrechnung, Vernetzung und Außendarstellung und wird von euch den Antragsstellenden geführt. Hier werden auch die Fördermittel abgerufen und der Verwendungsnachweis erstellt.
Projektarten
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Generell folgt die Förderung dem Grundsatz: „Je mehr Geld beantragt wird, desto höher sind die Erwartungen an das jeweilige Projekt. Größere Projekte ab 5.000€ sind Projekte, die eine Strahlkraft für die Jugendarbeit in ganz Niedersachsen haben sollten. Es handelte sich dabei um Projekte die in mehreren Landkreisen stattfanden sollen und nach Möglichkeit auch gemeinsam mit anderen Trägern der Jugendarbeit durchgeführt werden.
Ein entsprechendes Projekt kann bspw. verschiedene Aktionen mehrerer Ortsgruppen zu übergreifenden Aktivitäten bündeln oder durch zentrale Impulse von Landesebene aus, praktische Handlungen vor Ort erst auslösen. Die Vernetzung kann in einem Projekt „vertikal“ (z.B. innerhalb einer Trägerorganisation auf verschiedenen Ebenen: Ort, Landkreis, Land) und/oder „horizontal“ (z.B. zwischen verschiedenen beteiligten Organisationen auf einer Ebene) angelegt sein. -
Generell folgt die Förderung dem Grundsatz: „Je mehr Geld beantragt wird, desto höher sind die Erwartungen an das jeweilige Projekt. Bei Projekten ab 2.500€ muss eine juristische Person den Antrag unterschreiben. Das heißt ihr benötigt z.B. einen Verein, der euch unterstützt. Hier beraten wir euch gerne und unterstützen bei der Vernetzung. Wenn Träger der Landesebene (z.B. ein Jugendverband) einen Antrag stellt, müssen die jeweiligen Projekte übergreifend und koordinierend sein.
Ein entsprechendes Projekt kann bspw. verschiedene Aktionen mehrerer Ortsgruppen zu übergreifenden Aktivitäten bündeln oder durch zentrale Impulse von Landesebene aus, praktische Handlungen vor Ort erst auslösen. -
Generell folgt die Förderung dem Grundsatz: „Je mehr Geld beantragt wird, desto höher sind die Erwartungen an das jeweilige Projekt.
Projekte bis 2.500€ sind Projekte, die von Jugendlichen für Jugendlichen entwickelt und überlegt werden. Diese Projekte müssen von ehrenamtlich/freiwillig tätigen jungen Menschen selbst vorbereitet und durchgeführt werden.
Die Laufzeit beträgt für die Vorbereitungs-, Durchführungs- und Nachbereitungsphase mindestens 3 und maximal 12 Monate. -
Voraussetzungen für einen Zuschuss im Rahmen von 4Generation sind die Laufzeiten der Projekte von mindestens 3 bis höchstens 24 Monaten sowie der Nachweis ihrer Neuartigkeit. Darüber hinaus sollte mindestens eine Person in der Gruppe / dem Verband eine gültige Juleica besitzen (Kann im Laufe der Projektzeit auch nachgeholt werden) und kleinere Projekte sollten ausschließlich von ehrenamtlich tätigen jungen Menschen vorbereitet und durchgeführt werden. Insbesondere Projekte mit einer Laufzeit von über einem Jahr sollten sich mit anderen Projekten, Verbänden und Initiativen in der jeweiligen Region vernetzen und dies bereits im Antrag kenntlich machen. Projekte mit einer Förderung von mehr als 5 000 EUR sollen eine übergreifende sowie koordinierende Funktion für andere Projekte übernehmen.
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Den Verwendungsnachweis zur Nutzung des Zuschusses müssen alle Projekte bis spätestens 2 Monate nach Abschluss des Projektes der Servicestelle vorlegen. Projekte mit einer Laufzeit über 12 Monaten müssen zusätzlich für die ersten 12 Monate einen Zwischenbericht einreichen. Dieser ist ebenfalls innerhalb von 2 Monaten vorzulegen. Verwendungsnachweis und Zwischenbericht werden im Projektbüro vorgenommen. Hier gibt es einen Leitfaden zur Erstellung und die entsprechenden Formulare.
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Bewilligten Projekten wird durch die Servicestelle das Online-Projektbüro zur Verfügung gestellt. Es dient der Dokumentation, Abrechnung, Vernetzung und Außendarstellung und wird von euch den Antragsstellenden geführt. Hier werden auch die Fördermittel abgerufen und der Verwendungsnachweis erstellt.
Projektbüro
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Im freigeschalteten Projektbüro habt ihr die Möglichkeit euch die Projektgelder überweisen zu lassen um diese nutzen zu können. Das erfolgt über den Mittelabruf im Projektbüro. Wenn ihr eingeloggt seid gebt ihr im Kassenbuch über den Button "Mittelabruf" eure gewünschte Summe ein. Dann schickt ihr den online ab, druckt ihn aus und schickt ihn unterschrieben per Post zu uns in die Programmstelle. Wichtig ist, nicht das gesamte Geld mit einmal abzurufen, da das überwiesene Geld innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt ausgegeben werden muss.
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Den Verwendungsnachweis zur Nutzung des Zuschusses müssen alle Projekte bis spätestens 2 Monate nach Abschluss ihres Projektes der 4G-Servicestelle vorlegen. Projekte die länger als 12 Monate gehen, müssen einmal pro Jahr einen Zwischenbericht abgeben. Verwendungsnachweis und Zwischenbericht werden im Projektbüro vorgenommen. Hier gibt es einen Leitfaden zur Erstellung des Verwendungsnachweises.
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Voraussetzungen für einen Zuschuss im Rahmen von 4Generation sind die Laufzeiten der Projekte von mindestens 3 bis höchstens 24 Monaten sowie der Nachweis ihrer Neuartigkeit. Darüber hinaus sollte mindestens eine Person in der Gruppe / dem Verband eine gültige Juleica besitzen (Kann im Laufe der Projektzeit auch nachgeholt werden) und kleinere Projekte sollten ausschließlich von ehrenamtlich tätigen jungen Menschen vorbereitet und durchgeführt werden. Insbesondere Projekte mit einer Laufzeit von über einem Jahr sollten sich mit anderen Projekten, Verbänden und Initiativen in der jeweiligen Region vernetzen und dies bereits im Antrag kenntlich machen. Projekte mit einer Förderung von mehr als 5 000 EUR sollen eine übergreifende sowie koordinierende Funktion für andere Projekte übernehmen.
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Den Verwendungsnachweis zur Nutzung des Zuschusses müssen alle Projekte bis spätestens 2 Monate nach Abschluss des Projektes der Servicestelle vorlegen. Projekte mit einer Laufzeit über 12 Monaten müssen zusätzlich für die ersten 12 Monate einen Zwischenbericht einreichen. Dieser ist ebenfalls innerhalb von 2 Monaten vorzulegen. Verwendungsnachweis und Zwischenbericht werden im Projektbüro vorgenommen. Hier gibt es einen Leitfaden zur Erstellung und die entsprechenden Formulare.
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Bewilligten Projekten wird durch die Servicestelle das Online-Projektbüro zur Verfügung gestellt. Es dient der Dokumentation, Abrechnung, Vernetzung und Außendarstellung und wird von euch den Antragsstellenden geführt. Hier werden auch die Fördermittel abgerufen und der Verwendungsnachweis erstellt.